
Vereinsgewässer
Ab Betonsockel 30 m flussabwärts der Fischtreppe am Neuöttinger Stauwehr bis Oberwasser Perach. Reischacher Bach nur im Mündungsbereich befischbar. Grenze ist die Fahrradbrücke. Forellen Besatzsperrzone ist vom 01.04. bis 15.04. und von 15.09. bis 30.09 ab 50 m unterhalb des Reischacher Baches flussab bis zur Pegelmesstelle Alzgern. In diesen Zeiträumen ist hier das Angeln verboten. Lockmittelbehältnisse (z.B. Futterkorb, Teigspirale etc.) sind im gesamten Inn 4 erlaubt. Ab Höhe Auslauf Badesee Perach (Fkm 85,0) bis zum Stauwerk Perach besteht eine vereinbarte gemeinsame Nutzung mit dem Fischereiverein Burghausen e.V. Dieser Bereich ist vom 16.03. - 15.04. gesperrt, in diesem Abschnitt gelten folgende weitere Fangbeschränkungen: maximal 2 Barben / Tag und maximal 2 Nasen / Tag. Fische, die in der Koppelstrecke gefangen werden, sind in der Fangliste bei der Länge mit einem „K“ zu kennzeichnen. Vom Kraftwerk Neuötting bis zum Beginn der Koppelstrecke (Fkm 85,0) ist das Nachtangeln und das Tiroler System, sowie Dropshot erlaubt. Das Tiroler System darf drei Anbissstellen (Nassfliegen oder Nymphen) zwischen Rutenspitze und Blei haben, die als Springer eingebunden sein müssen.
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Inn
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Bewirtschaftender Verein
Bezirksfischereiverein Mühldorf Altötting e. V
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