Stellungnahme zum Thema "Catch & Release"

Angelradar steht für verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Angeln. Unser Leitbild basiert auf einem nachhaltigen, tierschutzgerechten Umgang mit Fischbeständen und dem bewussten Einsatz von Ressourcen.

Die gezielte Praxis des Fangens mit der Absicht, Fische ohne Verwertungsabsicht zurückzusetzen (sog. "Catch & Release"), wird auf Angelradar nicht unterstützt. Unser Anspruch ist es, Angeln als verantwortungsvolle Form der Nahrungsgewinnung zu verstehen – nicht als Wettkampf oder Selbstinszenierung.

Wir erkennen die Kompetenz unserer Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich an. Auch das Zurücksetzen geschonter oder untermaßiger Fische ist selbstverständlich und gesetzlich vorgeschrieben. In solchen Fällen erwarten wir eine unmittelbare, möglichst schonende Rückführung ins Wasser – ohne unnötige Verzögerung oder Belastung.

Ein bewusster Umgang mit Fischen bedeutet, Stress und Leid zu minimieren. Praktiken wie das Hältern zum Zwecke der Fotografie, verzögertes Zurücksetzen oder das wiederholte Entnehmen ohne erkennbaren Verwertungszweck widersprechen den Grundsätzen unserer Plattform.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die rechtliche Bewertung von Catch & Release ist in Europa nicht einheitlich geregelt und unterliegt dem nationalen Fischereirecht:

  • Deutschland: Das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) verbietet das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne „vernünftigen Grund“. Eine rein sportliche Motivation ohne Verwertungsabsicht wird rechtlich und moralisch zunehmend kritisch bewertet. Das Angeln dient primär der Verwertung.

  • Österreich: Catch & Release ist in mehreren Bundesländern nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Das Fischereirecht liegt in der Kompetenz der Länder – eine Entnahmeverpflichtung ist vielerorts vorgesehen.

  • Schweiz: Nach dem Tierschutzgesetz sowie den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Fischerei ist das gezielte Zurücksetzen von Fischen ohne vernünftigen Grund grundsätzlich unzulässig. Auch hier gilt: Verwertungsabsicht muss gegeben sein.

  • Luxemburg: Die Fischereiordnung schreibt vor, dass nur Fische zurückgesetzt werden dürfen, die gesetzlichen Schutzbestimmungen (Schonzeiten, -maße) unterliegen. Catch & Release aus anderen Gründen ist nicht vorgesehen.

  • Niederlande: Grundsätzlich erlaubt, sofern das Tierwohl gewahrt bleibt. In der Praxis jedoch umstritten; die Verwendung lebender Köderfische oder längeres Hältern ist rechtlich sensibel und gesellschaftlich umstritten.

Verantwortung und Haltung

Das Tierschutzgesetz verpflichtet überall in Europa zum achtsamen Umgang mit Wirbeltieren. Wer fischt, trägt Verantwortung – juristisch und ethisch. Angeln verlangt daher nicht nur Sachkunde, sondern auch Haltung.

Wir appellieren an jede einzelne Person auf Angelradar: Wer fischt, entscheidet bewusst – für oder gegen die Entnahme. Diese Entscheidung muss stets auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und im Sinne des Tierwohls getroffen werden.

Nur wenn alle Beteiligten mit Augenmaß handeln, bleibt Angeln das, was es sein soll: ein respektvoller, sinnvoller und rechtlich tragfähiger Umgang mit Natur und Tier.