Schonzeit · Schleswig-Holstein
Wann ist Seesaibling in Schleswig-Holstein geschont und welches Mindestmaß gilt? Hier findest du die wichtigsten Angaben auf einen Blick.

1. Okt. - 28. Feb.
ab 25 cm
Bundesweiter Richtwert – je nach Bundesland und Gewässer abweichend.
Seesaibling ist in Schleswig-Holstein im Zeitraum 1. Okt. - 28. Feb. geschont und darf in dieser Zeit nicht entnommen werden - in der Regel zum Schutz der Laichzeit. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt ab 25 cm; untermaßige Fische sind ganzjährig geschützt und müssen schonend zurückgesetzt werden.
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