Schonzeit · Sachsen-Anhalt
Wann ist Nase in Sachsen-Anhalt geschont und welches Mindestmaß gilt? Hier findest du die wichtigsten Angaben auf einen Blick.

1. März - 31. Mai
ab 30 cm
Bundesweiter Richtwert – je nach Bundesland und Gewässer abweichend.
Nase ist in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 1. März - 31. Mai geschont und darf in dieser Zeit nicht entnommen werden - in der Regel zum Schutz der Laichzeit. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt ab 30 cm; untermaßige Fische sind ganzjährig geschützt und müssen schonend zurückgesetzt werden.
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