Stellungnahme zum Thema "Catch & Release"
Angelradar steht für verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Angeln. Unser Leitbild basiert auf einem nachhaltigen, tierschutzgerechten Umgang mit Fischbeständen und dem bewussten Einsatz von Ressourcen.
Die gezielte Praxis des Fangens mit der Absicht, Fische ohne Verwertungsabsicht zurückzusetzen (sog. "Catch & Release"), wird auf Angelradar nicht unterstützt. Unser Anspruch ist es, Angeln als verantwortungsvolle Form der Nahrungsgewinnung zu verstehen - nicht als Wettkampf oder Selbstinszenierung.
Wir erkennen die Kompetenz unserer Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich an. Auch das Zurücksetzen geschonter oder untermaßiger Fische ist selbstverständlich und gesetzlich vorgeschrieben. In solchen Fällen erwarten wir eine unmittelbare, möglichst schonende Rückführung ins Wasser - ohne unnötige Verzögerung oder Belastung.
Ein bewusster Umgang mit Fischen bedeutet, Stress und Leid zu minimieren. Praktiken wie das Hältern zum Zwecke der Fotografie, verzögertes Zurücksetzen oder das wiederholte Entnehmen ohne erkennbaren Verwertungszweck widersprechen den Grundsätzen unserer Plattform.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Bewertung von Catch & Release ist in Europa nicht einheitlich geregelt und unterliegt dem nationalen Fischereirecht:
- Deutschland: Das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) verbietet das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne „vernünftigen Grund“. Eine rein sportliche Motivation ohne Verwertungsabsicht wird rechtlich und moralisch zunehmend kritisch bewertet. Das Angeln dient primär der Verwertung.
- Österreich: Catch & Release ist in mehreren Bundesländern nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Das Fischereirecht liegt in der Kompetenz der Länder - eine Entnahmeverpflichtung ist vielerorts vorgesehen.
- Schweiz: Nach dem Tierschutzgesetz sowie den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Fischerei ist das gezielte Zurücksetzen von Fischen ohne vernünftigen Grund grundsätzlich unzulässig. Auch hier gilt: Verwertungsabsicht muss gegeben sein.
- Luxemburg: Die Fischereiordnung schreibt vor, dass nur Fische zurückgesetzt werden dürfen, die gesetzlichen Schutzbestimmungen (Schonzeiten, -maße) unterliegen. Catch & Release aus anderen Gründen ist nicht vorgesehen.
- Niederlande: Grundsätzlich erlaubt, sofern das Tierwohl gewahrt bleibt. In der Praxis jedoch umstritten; die Verwendung lebender Köderfische oder längeres Hältern ist rechtlich sensibel und gesellschaftlich umstritten.
In vielen weiteren europäischen Ländern, in denen Angelradar inzwischen Gewässer abbildet, wird Catch & Release liberaler gehandhabt als im deutschsprachigen Raum - bleibt jedoch überall an den Tierschutz sowie an Schonzeiten und Mindestmaße gebunden:
- Belgien: Das Fischereirecht liegt bei den Regionen (Flandern/Wallonie). Catch & Release ist grundsätzlich erlaubt und verbreitet, sofern das Wohl des Fisches gewahrt bleibt. Zum Schutz bestimmter Bestände ist das Zurücksetzen teils sogar vorgeschrieben.
- Dänemark: Catch & Release ist erlaubt und gängige Praxis. Untermaßige oder geschonte Fische sind zurückzusetzen; ein schonender, zügiger Umgang wird erwartet.
- Finnland: Catch & Release ist grundsätzlich erlaubt und verbreitet. Untermaßige oder geschonte Fische müssen zurückgesetzt werden; ein tierschonender Umgang ist geboten.
- Frankreich: Catch & Release („no-kill") ist weithin erlaubt und etabliert; vielerorts existieren ausgewiesene No-Kill-Strecken. Für bestimmte Arten und Gewässer gelten dennoch Entnahme- oder Rücksetzpflichten.
- Italien: Catch & Release ist überwiegend erlaubt und wird regional unterschiedlich geregelt; in vielen Regionen bestehen No-Kill-Zonen. Für invasive Arten kann das Zurücksetzen untersagt sein.
- Kroatien: Catch & Release ist grundsätzlich erlaubt; insbesondere an Salmonidengewässern gibt es No-Kill-Strecken. Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten.
- Norwegen: Catch & Release ist erlaubt und verbreitet (v. a. beim Lachsangeln), wobei das Tierschutzgesetz einen schonenden Umgang verlangt. Bei bestimmten Beständen ist das Zurücksetzen sogar vorgeschrieben.
- Polen: Catch & Release ist weit verbreitet und akzeptiert; die Regelwerke des Anglerverbands (PZW) sehen für mehrere Arten Mindestmaße und Schonzeiten mit Rücksetzpflicht vor.
- Portugal: Catch & Release ist grundsätzlich erlaubt und wird regional geregelt; an einigen Gewässern bestehen ausgewiesene C&R-Strecken. Für bestimmte Arten gelten Entnahmebeschränkungen.
- Schweden: Catch & Release ist erlaubt und gängige Praxis. Mindestmaße und Schonzeiten verpflichten zum Zurücksetzen; ein schonender Umgang wird erwartet.
- Slowakei: Catch & Release ist grundsätzlich erlaubt; an vielen Gewässern bestehen No-Kill-Regelungen. Schonzeiten und Mindestmaße sind verbindlich.
- Slowenien: Catch & Release hat insbesondere an den Salmonidengewässern eine lange Tradition; zahlreiche Strecken sind als No-Kill ausgewiesen. Das Zurücksetzen ist vielerorts ausdrücklich erwünscht.
- Spanien: Das Fischereirecht liegt bei den autonomen Regionen; Catch & Release wird sehr unterschiedlich geregelt - von ausgewiesenen C&R-Gewässern bis zu Rücksetzverboten für invasive Arten. Maßgeblich sind die regionalen Vorschriften.
- Tschechien: Catch & Release ist grundsätzlich erlaubt und verbreitet; Fänge sind im Fangbuch zu dokumentieren. Mindestmaße und Schonzeiten verpflichten zum Zurücksetzen.
- Ungarn: Catch & Release ist grundsätzlich erlaubt und besonders beim Karpfenangeln verbreitet. Mindestmaße, Schonzeiten und Entnahmebegrenzungen sind zu beachten.
Verantwortung und Haltung
Das Tierschutzgesetz verpflichtet überall in Europa zum achtsamen Umgang mit Wirbeltieren. Wer fischt, trägt Verantwortung - juristisch und ethisch. Angeln verlangt daher nicht nur Sachkunde, sondern auch Haltung.
Wir appellieren an jede einzelne Person auf Angelradar: Wer fischt, entscheidet bewusst - für oder gegen die Entnahme. Diese Entscheidung muss stets auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und im Sinne des Tierwohls getroffen werden.
Nur wenn alle Beteiligten mit Augenmaß handeln, bleibt Angeln das, was es sein soll: ein respektvoller, sinnvoller und rechtlich tragfähiger Umgang mit Natur und Tier.